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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.     Geltungsbereich der AGB

1.1       Die folgenden AGB gelten für alle Dienstleistungen, die die Firma Brandschutz Consulting GmbH, im folgenden Anbieter genannt, im Bereich Software (Swiss Bau Doku App) erbringt.

 

1.2       Kunden, die eine Dienstleistung des Anbieters in Anspruch nehmen, anerkennen damit diese AGB, sofern sie nicht ausdrücklich mitteilen, dass sie andere Regelungen wünschen.

 

1.3       Regelungen und Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden zwischen dem Anbieter und den betreffenden Kunden schriftlich vereinbart.

 

1.4       Wenn beide Parteien AGB anwenden wollen gelten die übereinstimmenden Punkte. Über die abweichenden muss, wenn nötig verhandelt werden, wenn diese wesentliche Vertragsbestandteile sind. Betreffend der Unterschiede unwesentlicher Vertragsbestandteile ist der Vertrag trotzdem gültig.

 

2.     Vertragsdauer, Vertragsschluss und Bestätigung des Kunden
und Kündigung

2.1      

 

Variante 1

Der Vertrag wird für 1 Jahr abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Vertrag stillschweigend oder ausdrücklich für 1 Jahr weitergeführt. Beide Vertragsparteien können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf das Ende eines Jahr kündigen.

 

           

Variante 2

Der Vertrag wird für 1 Monate abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Vertrag stillschweigend oder ausdrücklich weitergeführt, in einen Vertrag mit unbestimmter Dauer umgewandelt. Beide Vertragsparteien können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monaten jeweils auf das Ende eines Monats kündigen.

2.2       Durch das Anlegen eines Kundenkontos entsteht ein Vertrag zwischen dem Kunden und den Anbieter.

2.3       Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben zu seiner Person wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen und bekanntzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben während der gesamten Vertragslaufzeit wahr zu halten und allenfalls zu vervollständigen oder korrigieren.

 

2.4       Die Kündigung erfolgt per Brief oder einem Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR.

 

2.5       Ändert der Anbieter seine Angebote und Preise wird er dies den Kunden rechtzeitig mitteilen. Der Vertrag läuft zu den alten Bedingungen und Preisen bis zum Ende der nächsten Kündigungsfrist weiter. Erfolgt keine Kündigung wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen und Preisen des Angebotes weitergeführt, das dem bisherigen am meisten entspricht.

 

2.6       Vor Ablauf der festen Vertragszeit kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden:

  • Bei Beginn eines Nachlass- oder Konkursverfahrens einer Partei

  • Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch eine Partei

  • Bei Schlechterfüllung des Anbieters infolge Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

 

2.7       Bei einer Auflösung des Vertrages wird der Zugang zur entsprechenden Software zum gekündigten Datum geschlossen und die Datenbank wird vom Server genommen. Dem Kunden werden keine Daten, Dokumente, Protokolle oder dergleichen übergeben. Der Kunde ist für die Aufbewahrung der aus der Software geschriebenen und generierten Dokumente selbst verantwortlich.

 

2.8       Der Kunde verpflichtet sich die überlassenen Zugangsdaten zum System sowie dazu eingerichtete Passwörter streng vertraulich und mit äusserster Sorgfalt zu behandeln. Der Anbieter behält sich vor, bei Entdecken der multiplen Benutzung von Zugangsdaten eines Einzelberechtigten, die Nutzungsberechtigung unverzüglich zu beenden.

 

3.     Kosten

3.1       Zusätzlich werden auf Wunsch der Kunden folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Installation von der App (Swiss Bau Doku)

  • Beratung & Schulung 

  • Importieren von bestehenden Grundlagen 

  • sonstige Kundenwünsche die vom Standard abweichen 

 

3.2       Solche zusätzlichen Leistungen werden separat vereinbart und nach Aufwand zu aktuellen Stundenansätzen(150.00 CHF.) verrechnet.

 

3.3       Müssen Daten wiederhergestellt werden, da eigenes Verschulden vorliegt (namentlich u.A. das Überschreiben eines Protokolls - diese Auflistung ist nicht abschliessend), werden diese Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt. 

 

4.     Zahlungsbedingungen

 

4.1       Die Kunden erhalten monatlich eine Abrechnung über die beanspruchten Dienstleistungen (APP). Diese wird per Mail zugestellt, auf Wunsch und gegen eine Gebühr per Post. Es gilt grundsätzlich Vorauszahlung.

 

4.2       Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist, muss das innert 5 Arbeitstagen gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt, die Abrechnung als akzeptiert.

 

4.3       Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, stellt ihm der Anbieter zunächst per Mail eine Mahnung zu. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen, behält sich der Anbieter vor, die Dienstleistungen einzustellen bis die Zahlung eintrifft. Dauert das länger als weitere zehn Tage wird der Anbieter den Vertrag fristlos auflösen. Der Anbieter behält sich für solche Fälle vor, Schadenersatz zu fordern.

 

4.4       Stellt der Anbieter aus Gründen für die er selber verantwortlich ist den Service ein, verpflichtet er sich die vorausbezahlten Beträge zurückzuerstatten.

 

5.     Servicezeiten 

 

5.1       Die Beratung über die Kundentelefonnummer steht an Werktagen zur Verfügung.

 

5.2       Dienstleistungen in den Unternehmen werden zu folgenden Zeiten erbracht:

  • An Werktagen von 8 bis 16 Uhr

 

6.     Kommunikation

 

6.1       Die Kunden überlassen dem Anbieter alle für die vertragsgemässen Dienstleistungen erforderlichen Angaben.

 

6.2       Die Kunden teilen dem Anbieter allfällige Adressänderungen und sonstige notwendige Informationen unverzüglich mit.

 

6.3       Der Anbieter stellt jedem Kunden in den Servicezeiten nach Ziffer 5.2 eine bestimmte Kontaktperson sowie bestimmte Stellvertreter zur Verfügung.

 

7.     Sicherheit und Datenschutz

 

7.1       Der Anbieter verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw. die ihm gehören und auf die er Einfluss hat für Sicherheit nach

dem aktuellen Stand der Technik zu sorgen. Sowie die aktuellen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

 

7.2       Beide Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.

 

7.3       Beide Parteien verpflichten Angestellte, Berater oder sonstige Drittpersonen, die Einblick in das Know-how und/oder nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informationen des Vertragspartners erhalten, zu ebenso strenger Geheimhaltung.

 

7.4       Die Geheimhaltungsverpflichtung wird aufgehoben, wenn der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist, Drittpersonen, insbesondere staatlichen Stellen, Einblick in die Daten zu gewähren.

 

7.5       Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter, die in seinem Einflussbereich befindenden Daten der Kunden löschen. Auch die Kunden sind verpflichtet, ihnen vom Anbieter zur Verfügung gestellten Daten und Programme, die sich in ihrem Einflussbereich befinden, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sofort zu löschen.

 

8.     Haftung

 

8.1       Der Anbieter beschränkt seine Haftung auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Mitarbeitenden zurückzuführen sind. Entstehen solche, sollten die Kunden Mängel und Störungen dem Anbieter unverzüglich mitteilen. 

 

8.2       Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz.

 

8.3       Die Kunden sind sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können, so dass der Anbieter nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann.

 

8.4       Der Anbieter haftet nicht für Mängel und Störungen, die er nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen mit denen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist.

 

9.     Urheber- und Nutzungsrechte

 

9.1       Der Anbieter behält Urheber und Verwertungsrechte an der von ihm selbst entwickelten Software. Der Anbieter räumt den Kunden an der von ihm zur Verfügung gestellter eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschliessliches (einfaches) Nutzungsrecht ein.

 

9.2       Benützt der Anbieter Software von Dritten verbleibt diesen sämtliche Rechte daran, ausser wenn zwischen dem Dritten, dem Anbieter und/oder den Kunden eine anderweitige Vereinbarung besteht. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und allenfalls Zusatzbedingungen des Anbieters. Für Open Source Programme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen. Informationen darüber können die Kunden jederzeit auf der Webseite des Anbieters herunterladen.

 

10.   Schlussbestimmungen

 

10.1     Auf diesen Vertrag wird für schweizerische und ausländische Unternehmerkunden Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR angewendet. Für Konsumenten gilt das Recht ihres Aufenthaltsortes oder Wohnsitzes gemäss Art. 120 IPRG.

 

10.2     Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

 

10.3     Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.

 

10.4     Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Stand 02.03.2023

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